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Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans 01.20/ 1 Ost - Willi-Lindlahr-Straße / Südteil in der Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Pkw-Doppelgarage im Wingenshof 17
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26.09.2012 Ausschuss für Stadtgestaltung und Planung bis 2020 TOP 1.17 öffentlich - Entscheidung
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