TOP Ö 4.6: 1. Festlegung der Anzahl und die Bezeichnung der zu bildenden Ausschüsse 2. Festlegung der Größe und der Mitglieder (Ratsmitglieder und sachkundige Bürger/innen) der einzelnen Ausschüsse 3. Wahl der Mitglieder der Ausschüsse und ihrer Stellvertreter/innen 4. Verteilung der Ausschussvorsitze und Bestimmung der Ausschussvorsitzenden und ihrer Stellvertreter/innen