TOP Ö 1.1: Umsetzung des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz neue Fassung – KiBiz n. F. -) hier § 45 Landeszuschüsse für plusKITAs und andere Einrichtungen mit zusätzlichem Sprachförderbedarf und§ 48 Zuschuss zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten