TOP Ö 1.9: 1. Festlegung der zu bildenden Ausschüsse 2. Festlegung der Mitglieder (Ratsmitglieder und sachkundige Bürger) 3. Wahl der Mitglieder der Ausschüsse und ihrer Stellvertreter 4. Verteilung der Ausschussvorsitze und Bestimmung der Ausschussvorsitzenden und ihrer Stellvertreter